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Damit Ski- und Snowboardfahrer auf der Piste sicher unterwegs sind, hat der Internationale Skiverband FIS ein paar Verhaltensregeln aufgestellt. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten – um sich und andere nicht zu gefährden.
Skier anschnalle, Skibrille auf, die Stöcke in die Hand nehmen – und ab geht es auf die Piste. Damit der Wintersport aber wirklich zur Erholung wird, sollte man auch auf der Piste ein paar Dinge beachten. Der Internationale Skiverband FIS hat dafür zehn Verhaltensregeln aufgestellt – wenn man diese als Sportler einhält, leistet man schon einen grossen Beitrag zur Sicherheit im Schnee.
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Speziell für Besucher eines Snowparks hat die Schweizerische Kommission für Unfallverhütung auf Schneesportabfahrten noch weitere Regeln aufgestellt:
Wenn Sie diese Verhaltensregeln auf der Piste und im Funpark beherzigen, steht einem sicheren Schneevergnügen nichts im Wege